Ohne Krankenversicherung - was tun?
vom 28.6.2013
40 €
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Nachdem Gesundheitliche Probleme aufkamen hat die Versicherung anzeigepflichtige Fehler festgestellt und ist folgend zum 06.06.2013 vom Vertrag zurückgetreten mit folgenden Worten: Wir treten deshalb gemäß § 19 Abs. 2 VVG mit sofortiger Wirkung von Ihrem Krankenversicherungsvertrag zurück". Die Kündigung (Rücktritt) der Versicherung ist meines Erachtens legitim da verschiedene Zustände bei Vertragsabschluss nicht mitgeteilt wurden. ... Wäre es möglich, dass der Vertrag mit der PKV rückwirkend unwirksam ist und der Mandant in die GKV zurückkehrt?