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AGB´s im Downloadvertrag

5. März 2009 19:32 |
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Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte im Internet unter einem download-Anbieter einen download tätigen. Dazu musste ich mich beim Anbieter regristrieren lassen und seine AGB,s annehmen. Danach bekam ich einen Zugangscode(pers. Passwort) zugesendet und musste mich über einen angegebenen link mit passwort einloggen um downzuladen, was ich auch getan habe.
Der downlaod hat aber nicht funtioniert. Danach habe ich auch keinen Versuch mehr gestartet.
Nach 2 Tagen bekam ich eine Zahlungsaufforderung für einen Jahresbeitrag von diesem Anbieter.
In seinen AGB,s steht geschrieben, ich kann den Vertrag innerhalb 4 Wochen ohne Gründe kündigen, was ich auch per Einschreiben tat.
Diese Kündigung wurde nicht angenommen, weil weiter unten in den AGB`s steht, das ich mit meiner Anmeldung beim Anbieter mit dem Link und meinem passwort keine Kündigung mehr möglich ist und der Vertrag sofort Gültigkeit hat.
Ist das rechtens?? Der Anbieter droht mir schon mit Inkasssobüro und rechtliche Schritte!!
Der Anbieter ist " 99downloads.de".
Ich bitte also um Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Strugholz

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Sie sind nicht zur Zahlung verpflichtet.

Ihnen steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312 d I zu. Sie können binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Gründe Ihre Willenserklärung widerrufen. Dies haben Sie getan, auch wenn Sie von "Kündigung" gesprochen haben. Ich gehe davon aus, dass die Frist von 14 Tagen eingehalten wurde. In der Tat erlischt das Widerrufsrecht nach § 312 d III Nr. 2 BGB , wenn mit der Dienstleistung vor Ablauf der Frist auf Veranlassung des Verbrauchers begonnen wurde. Dies ist nach der Rechtsprechung auch bei einem Download der Fall. Wenn aber der Download nicht erfolgreich ist, spricht viel dafür, dass noch kein Ausschluss des Widerrufsrechts erfolgt ist.

Nach Prüfung der Seite halte ich diese auch für irreführend, denn es besteht für den User die Möglichkeit die Kostenpflicht zu übersehen.

Es dürfte daher auch an einer wirksamen Willenserklärung Ihrerseits fehlen, denn Sie wollten keinen Vertrag und es fehlte der Rechtsbindungswille.

Sie sollten der Firma mitteilen, das das Widerrufsrecht nicht erloschen ist und Sie sollten klarstellen, dass Sie keinen download getätigt haben. Sie sollten weiter erklären, dass Sie keinen Vertrag mit Kostenpflicht schließen wollten. Vorsorglich sollten Sie die Anfechtung Ihrer Willenserklärung aussprechen. Dies alles sollte schriftlich geschehen, d.h. per Brief oder Fax. Wenn Sie dann noch nicht in Ruhe gelassen werden, sollten Sie einen Anwalt einschalten.

Beachten Sie aber, dass die Rechtslage hier nicht ganz eindeutig ist, denn bereits der Beginn des downloads kann zum Verlust der Widerrufsmöglichkeit führen. Es kommt hier auf die Details an.
Sie sollten aber zunächst versuchen wie oben beschrieben zu verfahren.



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