Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Sie sind nicht zur Zahlung verpflichtet.
Ihnen steht das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312 d I zu. Sie können binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss ohne Gründe Ihre Willenserklärung widerrufen. Dies haben Sie getan, auch wenn Sie von "Kündigung" gesprochen haben. Ich gehe davon aus, dass die Frist von 14 Tagen eingehalten wurde. In der Tat erlischt das Widerrufsrecht nach § 312 d III Nr. 2 BGB
, wenn mit der Dienstleistung vor Ablauf der Frist auf Veranlassung des Verbrauchers begonnen wurde. Dies ist nach der Rechtsprechung auch bei einem Download der Fall. Wenn aber der Download nicht erfolgreich ist, spricht viel dafür, dass noch kein Ausschluss des Widerrufsrechts erfolgt ist.
Nach Prüfung der Seite halte ich diese auch für irreführend, denn es besteht für den User die Möglichkeit die Kostenpflicht zu übersehen.
Es dürfte daher auch an einer wirksamen Willenserklärung Ihrerseits fehlen, denn Sie wollten keinen Vertrag und es fehlte der Rechtsbindungswille.
Sie sollten der Firma mitteilen, das das Widerrufsrecht nicht erloschen ist und Sie sollten klarstellen, dass Sie keinen download getätigt haben. Sie sollten weiter erklären, dass Sie keinen Vertrag mit Kostenpflicht schließen wollten. Vorsorglich sollten Sie die Anfechtung Ihrer Willenserklärung aussprechen. Dies alles sollte schriftlich geschehen, d.h. per Brief oder Fax. Wenn Sie dann noch nicht in Ruhe gelassen werden, sollten Sie einen Anwalt einschalten.
Beachten Sie aber, dass die Rechtslage hier nicht ganz eindeutig ist, denn bereits der Beginn des downloads kann zum Verlust der Widerrufsmöglichkeit führen. Es kommt hier auf die Details an.
Sie sollten aber zunächst versuchen wie oben beschrieben zu verfahren.
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