Beurteilungszeitraum für ein Zwischenzeugnis
Sie sieht keinen Anspruch auf Erstellung eines Zwischenzeugnis seit Beschäftigungsbeginn im Unternehmen, da bereits zwei vorliegen. ... Sollte ich auf meinen Anspruch auf Erstellung eines einzigen Zwischenzeugnisses mit Beurteilungszeitraum seit Beschäftigungsbeginn aufrecht erhalten, verlangt die Personalabteilung als Nachweis von mir entsprechende Quellen (gesetzliche Vorschriften und Rechtssprechung), die meinen Anspruch begründen. ... Gibt es zu diesem Anspruch eine gesetzliche Grundlage und Rechtssprechung, die meinen Anspruch untermauern und zitiert werden können?