Mieterhöhung oder Mietreduzierung?
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nun lese ich im Internet immer wieder (sowohl Anwälte als auch Mieterschutzvereine sagen dies) ganz generell, daß der Vermieter 20 % (in besonderen Fällen sogar mehr) auf die ortsübliche Vergleichsmiete aufschlagen könne. ... Mein Vermieter hat mir mitgeteilt, daß ich ca. 15 % mehr Miete zahlen soll (die Betriebskosten laufen gesondert). (Ich wohne seit 30 Jahren in der Wohnung.)