Verlängerung Arbeitsvertrag
vom 29.3.2014
30 €
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Angenommen es kommt zu einer Verlängerung um 1 Monat mit dem Text: "Änderung der Vertragslaufzeit - Der befristetete Arbeitsvertrag wird bis zum 31.5. verlängert.Das Arbeitsverhältnis endet mit dem v.g. ... Vertrag unberührt". 1. Wäre eine Unterzeichnung für eine Entfristungsklage des "Hauptvertrages" schädlich, weil die Verlängerung ein neuer Vertrag bedeuten würde oder aus anderen Gründen?