Insolvenz und trotzdem heiraten, aber wie?
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin P. Freisler / Mainz
Ich bin bereits seit Jahren geschieden und habe zur Zeit noch ein unterhaltspflichtiges Kind, für das ich regelmäßig Unterhalt aus dem pfändungsfreien Betrag der monatlichen Überschüsse bezahle. ... Meine künftige Ehefrau, ebenfalls geschieden, verdient ein normales Durchschnittseinkommen als Angestellte und hat ein Kind, für das jedoch kein Unterhalt mehr anfällt. ... 7) Welche Konsequenz hat der Umstand, dass meine künftige Ehefrau gleichzeitig auch Gläubigerin mit zur Tabelle angemeldeter Forderung ist?