Nichtanerkennung unterhaltsberechtigter Person
vom 4.4.2011
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Sehr geehrter Herr/ Frau Rechtsanwalt/Rechtsanwältin, Ich befinde mich in der Wohlverhaltensperiode nach Verbraucherinsolvenzverfahren. Auf Anfrage meines Treuhänders teilte ich ihm mit das meine volljährige Tochter aufgrund abgebrochener Erstausbildung ersteinmal nicht mehr als unterhaltsberechtigt anzusehen ist. Er fordert nun fiktiv rückwirkend für 2 Monate den erhöhten Pfändungsbetrag von mir.