Muss der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung dann nicht auch die Leerstände der Wohnungen bei de
vom 3.5.2011
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Guido Matthes / Ennepetal
Alle Mieter teilen sich eine Tonne. Muss der Vermieter dann nicht auch die Leerstände der Wohnungen bei der Aufteilung der Müllgebühren berücksichtigen oder darf er sich da raustun? ... Darf der Vermieter erst nach qm und dann nochmal nach Personenzahl aufteilen?