Zwangsversteigerung und Eigenbedarf
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Meine Fragen lauten deshalb: - Habe ich die Möglichkeit - wegen Eigenbedarf SOWOHL einen Räumungstitel (Behinderte!) ... - Falls das Haus in Gänze an den Freund der Tochter vermietet ist: kann ich in diesem Fall eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen, die nach 3 Monaten (der Mietvertrag kann noch keine 5 Jahre existieren) gültig wird?