Ich möchte ein bisher unbebautes Hanggrundstück kaufen,das in einer Baulücke zwischen 2 Häusern liegt.Das Grundstück liegt 1,5 Meter tiefer als die angrenzende Strasse und fällt von dieser weg weiter ab.Das in der Strasse liegende Kanalrohr wäre nur über eine Pumpe zu beschicken.Da diese Technik vor Jahrzehnten noch nicht gut entwickelt war,wurde damals parallel zur Strasse etwas tiefer am Hang ein zweiter Kanal gebaut,der alle Häuser in ähnlicher Lage an der Strasse entwässert. Das Problem ist,daß über mein Baugrundstück das Entwässerungsrohr des Nachbarhauses zu dem tiefer gelegenen Kanal liegt.Das ist so entstanden,weil beide Grundstücke früher einmal einem Besitzer gehörten und dann geteilt wurden.Diese Kanalbesonderheit ist weder im Grundbuch noch beim zuständigen Bauamt dokumentiert. Da der Grundstüpckspreis günstig ist und mein Bauvorhaben ausserhalb des vermuteten Nachbarkanalweges liegt möchte ich das Grundstück trotzdem kaufen.Kann ich im Falle einer später nötig werdenden Kanalerneuerung des Nachbarkanals zu Zahlungen gezwungen werden,weil der über mein Grundstück verläuft - oder der Nachbar nicht zahlt?