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Diese Antwort ist vom 28.07.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
leider ist Ihre Frage nicht so einfach mit Ja oder Nein zu beantworten.
Sie sollten zunächst klären, auf welcher Rechtsgrundlage die Klärgrube besteht. Hier hilft ein Blick ins Grundbuch oder ins Baulastenbuch (wird beim zuständigen Bauamt geführt). Höchstwahrscheinlich ist im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit eingetragen. Notfalls können Sie auch beim Voreigentümer nachfragen. Falls Sie dort nicht weiter kommen, können Sie den Nachbarn fragen. Er wird es am Ehesten wissen (und Ihnen nachweisen können), denn er leitet daraus ja offensichtlich Rechte ab.
Es ist kaum denkbar, dass die Klärgrube einfach so gebaut wurde. Es muss irgendeine Grundlage/ Absprache dafür geben, die nicht an die Person des Eigentümers gebunden ist, sondern an das Grundstück. Wenn man diese Grundlage kennt, kann man die weiteren Rechtsfolgen klären.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin
info@kanzlei-plewe.de
Rückfrage vom Fragesteller
28.07.2007 | 20:41
Erstmal Danke für die Schnelle Antwort. Da bei mir im Grundbuchauszug steht nichts von einer Klärgrube bzw. Wegerecht steht denke ich mal das damals als diese Gebaut wurden ist einfach untereinander Abgenickt wurden ist, die Vorbesitzerin kann ich dazu leider nicht mehr Fragen da diese noch Vor den Kauf Verstorben ist. Achso das währ vieleicht hilfreich das grundstück ist in Sachsen Anhalt also ehemalig DDR.
Aber ich hab mir das schon so Gedacht das es nicht so einfach werden würde und muss mir doch mal einen Anwalt suchen der dieses für mich Regeln wird.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
28.07.2007 | 23:22
Sehr geehrter Fragesteller,
fragen Sie doch einfach den Nachbarn, aus welchem Rechtsgrund er eine Klärgrube auf Ihrem Grundstück hat. Er muss es ja wissen und wird Ihnen auch Auskunft geben.
Es wäre in jedem Fall sinnvoll, einen Anwalt vor Ort zu beauftragen, der diese Sache klären kann.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Plewe
Rechtsanwältin