Anrecht auf Grundbucheintrag
vom 19.2.2016
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
A und B erben ein Haus. ... So sichert er sich zumindest seinen Anteil. 2) Kann A beliebige Hypotheken auf das Haus nehmen ohne Zustimmung von B ? ... Dann kann B doch in den 5 Jahren das Haus soweit überschulden, so das A am Ende von seinem Erbteil nichts mehr sieht, da zuerst ja alle Hypotheken bezahlt werden müssen.