Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn das Hausgrundstück nahezu zum Verkehrswert verkauft wird, gibt es keinerlei sozial- oder erbrechtliche Probleme.
Soweit die Erbengemeinschaft eigentumsmäßig beteiligt ist, fließt ihr der entsprechende Teil des Kaufpreises zu. Ausgleichsansprüche von B und C nach dem Tod ihrer Mutter bestehen nicht, weil die Übertragung nicht unentgeltlich erfolgte. B und C sind als Mitglieder der Erbengemeinschaft beteiligt (so habe ich Sie verstanden) und partizipieren insoweit am Erlös. Erbrechtlich ist nichts zu regeln.
Aus dem Nießbrauchsrecht kann das Sozialamt keinen Anspruch herleiten, denn es erlischt mit dem dauernden Auszug Ihrer Mutter aus dem Haus bei Umzug ins Seniorenheim. Die vorherige Transaktion löst auch keinen Regressanspruch aus, weil keine Schenkung vorliegt. Der Kaufpreisanteil der Mutter ist, wenn er nicht zum Lebensunterhalt eingesetzt wurde, Vermögen, das dann im Rahmen von Vermögensfreibeträgen zur Deckung des Unterhaltsbedarfs einzusetzen wäre.
Die Formulierungen zum Nießbrauch etc. ist Aufgabe des Notars, den Sie für den Grundstücksverkauf zwingend aufsuchen müssen. Er wird für Sie eine maßgeschneiderte Lösung finden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben, und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Gero Geißlreiter
Bertha-von-Suttner-Straße 9
37085 Göttingen
Tel: 0551 707280
Web: http://rkm-goettingen.de/gero-geisslreiter-verwaltungsrecht
E-Mail:
Rechtsanwalt Gero Geißlreiter
Fachanwalt für Verwaltungsrecht