Sehr geehrter Fragesteller,
die Erbschaftssteuer wird für jeden Erbfall separat fällig. D.h. Ihr Bruder müsste als Ihr Erbe auch Erbschaftssteuer zahlen.
Sie könnten aber Ihrem Bruder Teile Ihres Vermögens bereits zu Lebzeiten verschenken. Ihr Bruder hat einen Freibetrag von 20.000,00 €, der alle 10 Jahre genutzt werden kann. Soll das Vermögen in der Familie bleiben, könnten Sie auch den Kindern Ihres Bruders, oder der Ehefrau Teile Ihres Vermögens verschenken. Der Freibetrag beträgt auch hier jeweils 20.000,00 €.
Für Ihren Erbfall, können Sie auch das Erbe auf die Familie Ihres Bruders aufteilen, was auch noch die Steuerlast insgesamt mindern würde.
Ob dies für Sie ein gangbarer Weg ist, müssen letztlich Sie entscheiden, da mit der Verteilung Ihres Vermögens zu Lebzeiten Sie auch Rechte und Ansprüche abgeben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, einen ersten rechtlichen Überblick verschafft zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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4. September 2024
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08:58
Antwort
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