Schenkung vom Wohnhaus mit lebenslangem Wohnrecht
vom 9.9.2011
55 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Die Geschwister meiner Mutter sind damals entsprechen ausgezahlt worden. Jetzt geht es um die Frage, ob trotz dieser Regelung bei dem Tod meiner Großeltern ein Pflichtanteil wegen des Wohnrechts geltend gemacht werden kann, obwohl eine Entschädigung gezahlt wurde, seitens der Geschwister? Wenn ja, wie kann man diese Zahlung ggf. umgehen, z.B. in dem ich das Haus erwerbe (käuflich) unter beibehaltung des Wohnrechts der Großeltern und eintragung eines Wohnrechts der Mutter mit erweitertem Nutzungsrecht?