mögliche Falschaussage
vom 20.1.2005
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Mit welcher Strafe hat ein noch nicht vorbestrafter Zeuge in einer Hauptverhandlung zu rechnen, wenn er in seiner Zeugenaussage eine unwahre Aussage macht und die Schuld auf sich nimmt und vor Gericht sagt, dass das, was vormals im Polizeiprotokoll aufgenommen wurde nicht den Tatsachen entspricht (Verwarnung oder Bußgeld oder gar Freiheitsstrafe)? Die Anzeige nur gemacht wurde, um den Beschuldigten zu ärgern, weil man selbst enttäuscht und gekränkt war.