Widerrufsrecht Internetvertrag Haustürgeschäft
Der Lieferung von Waren jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 §<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EGBGB/2.html" target="_blank" class="djo_link" title="Art. 2 EGBGB">2</a> in Verbindung mit $1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/312e.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 312e BGB: Verletzung von Informationspflichten über Kosten">§ 312e Abs.1 Satz 1 BGB</a> in Verbindung mit Artikel 246 <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EGBGB/3.html" target="_blank" class="djo_link" title="Art. 3 EGBGB: Anwendungsbereich; Verhältnis zu Regelungen der Europäischen Union und zu völkerrechtlichen Vereinbarungen">§ 3 EGBGB</a>. ... Außerdem habe ich eine Auftragsbestätigung bekommen, wo eine Kundennummer angelegt wurde und wo ich als neuer Kunde begrüßt werde und das der Internetzugang bereits freigeschaltet wurde.