Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung gern nachfolgend beantworte.
Um Ihnen alle Ihre Fragen präzise beantworten zu können, müsste noch bekannt sein, ob Sie einen oder mehrere Verträge bzw. ob Sie einen Vertrag nur über die Bereitstellung des Internetzugangs oder zusätzlich die Lieferung einer Sache (z.B. Router) vereinbart haben. Zudem ist für den Lauf der Frist maßgeblich, wann Sie eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Widerrufsbelehrung erhalten haben. Die von Ihnen zitierte Widerrufsbelehrung dürfte den Anforderungen an die Erläuterung des Widerrufsrechts genügen.
Mangels Kenntnis dieser Umstände rate ich Ihnen zur sichersten Vorgehensweise:
Widerrufen Sie (nochmals) alle von Ihnen mit dem Anbieter abgeschlossenen Verträge unter Nennung der Kundennummer und/oder der Auftragsnummer, indem Sie das Paket mit dem entsprechenden Widerruf zurücksenden. Zur Sicherheit (hinsichtlich der Beweisbarkeit) können Sie den Widerruf auch noch zusätzlich per E-Mail versenden. Bitten Sie auch um Bestätigung des Widerrufs.
Die Annahme des Pakets zu verweigern hilft Ihnen allein zunächst nicht weiter, wenn Sie über die Lieferung einen Vertrag geschlossen haben. Dann müssen sie das Paket schon zurücksenden.
Wenn Sie auch einen Vertrag über die Lieferung der Sache geschlossen haben, dann verfahren Sie so wie in der Widerrufsbelehrung beschrieben und senden Sie das Gerät an die Adresse des Lieferanten. Ein zusätzlicher Widerruf an die Auftragsbearbeitungsstelle ist dann zwar vermutlich nicht erforderlich, schadet aber auch nicht.
Der erste Widerruf war vermutlich bereits wirksam, hierzu müsste ich allerdings den oder die von Ihnen abgeschlossenen Verträge kennen. Bestätigt werden muss der Widerruf vom Anbieter allerdings nicht.
Im Übrigen genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung, § 355 I 2 Hs. 2 BGB
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Wenn Sie in der Folge keine Bestätigung erhalten, dann lassen Sie sich nicht einschüchtern. Bestehen Sie auf einer Bestätigung und versenden Sie den Widerruf (zuvor) beweisbar. Es existieren unter den Telefon- und Internetanbietern leider einige schwarze Schafe, die versuchen, Verträge mit allen Mitteln durchzuführen.
Sollten Sie in der Zukunft noch Probleme mit dem Anbieter haben, so können Sie sich gern nochmals an mich wenden.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Bitte beachten Sie, dass meine Antwort nur eine erste Einschätzung darstellt. Dies kann eine persönliche Beratung regelmäßig nicht ersetzen.
Mit freundlichen Grüßen
- Ivo Glemser -
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 18.05.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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