Wer verwaltet die Konten nach dem Tod eines Erblassers?
vom 29.6.2020
für 100 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel / Kiel
Der Widerruf meiner Geschwister lautet wie folgt: „Widerruf der Generalvollmacht vom ... Ich - Namen der Geschwister - widerrufe als Erbe/Erbin die von unserer Mutter geboren am …, verstorben am …, zuletzt wohnhaft in …, an - mein Name -, geboren am …, wohnhaft in …, erteilte Generalvollmacht vom .... ... 2) Wie kann ich auf den oben stehenden Widerruf meiner Geschwister antworten?