Auflösung Erbengemeinschaft und Hypothek
11.11.2012 11:10
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In der DDR erbten, mitte der fünfziger Jahre, zwei Brüder (die älteste Schwester geb. Anfang der 20er Jahre war vom Erbe ausgeschlossen, da sie mit ihrem Mann die Sowjetische Besatzungszone verlassen musste und seit 1945 im Westen lebte) von der Großmutter Hof und Grundstücke, da die Tochter der Erblasserin und Mutter der Geschwister vor ihr gestorben war.
Der Hof wurde weiterhin vom älteren (geboren Ende der zwanziger Jahre) Bruder und dem gemeinsamen Vater (Schwiegersohn der Erblasserin) geführt. Es wurde eine private Firma dort betrieben außerdem wurden die landwirtschaftlichen Flächen im Nebenerwerb weiterhin genutzt.
Der jüngere (geboren Mitte der 30er Jahre) Bruder ließ sich auswärts nieder und behielt eine kleine Ferienwohnung auf dem Hof, die er regelmäßig mit seiner Familie nutzte. Abgesehen davon, wollte er mit der Verwaltung oder dem Erhalt des Erbes nichts zu tun haben, da er beruflich voll ausgelastet war. Der Vater (Schwiegersohn der verstorbenen Oma) kaufte zu den Grundstücken weiteres Land dazu.
Anfang der achtziger Jahre verstarb der Vater und hinterließ seine Grundstücke in Erbengemeinschaft den Brüdern (Schwester im Westdeutschland war wieder ausgeschlossen). Der ältere Sohn führte die Firma vom Vater fort und kümmerte sich um den Erhalt des gemeinsamen Erbes.
Der jünger Bruder konnte sich aus Heimatliebe lange nicht von seinem Erbe lösen. Mehrere Gespräche wurden geführt, die kein Ergebnis brachten. Er hatte einerseits Sorge vor der Verwaltung und den finanziellen Aufwendungen, er wollte auch zu keiner Änderung der Bebauung etwas unterschreiben, andererseits konnte er es auch nicht freigeben. Außerdem waren für beide Brüder die Gespräche emotional sehr belastend.
Erst in den letzten Jahren besprach sich der jüngere Bruder mit seinem Neffen, dem Sohn des älteren Bruders. Als endlich alles besprochen war und die Eckdaten im groben klar waren, erkrankte der jüngere Bruder plötzlich und verstarb. Es kam deshalb zu keiner schriftlichen Einigung.
Im Prozess Erbschaft um den Todesfall des jüngeren Bruders, wollen seine Erben die Erbengemeinschaft auflösen.
Dass der jünger Bruder nicht zu einer Verbesserung des Wertes des Erbes beitragen muss ist klar. Aber stimmt es wirklich, dass er nichts zum Erhalt des Erbes beitragen musste und er, da er nie eine Zustimmung zu notwendigen Reparaturen gab, alle Reparaturen voll zu Lasten des Erhalters gehen?
Spielt die Nutzung des Hofes eine Rolle? Also, dass es gewerblich und landwirtschaftlich genutzt wurde.
Für die Schwester war vom Vater schon in den dreißiger Jahren eine Hypothek auf ein Grundstück eingetragen worden, die Zinsen sollten sie finanziell unterstützen. Während der gesamten Zeit der sowjetischen Besatzung und des Bestehens der DDR, wurden keine Zahlungen geleistet, da dies nicht möglich war. Nach der Wende wusste keiner mehr etwas davon, abgesehen, dass die Schwester es da nicht mehr brauchte. Die Schwester verstarb nach dem jüngeren Bruder, der ältere Bruder ist anerkannter Alleinerbe ihres Vermögens.
Was passiert, wenn die Hypothek gelöscht werden soll? Sind da Zahlungen zu leisten?
Mir ist schon klar, dass vieles hier rechtlich irrelevant ist, aber ich habe versucht die Situation darzustellen.
Da ich nicht weiß was noch eine Rolle spielen könnte, bitte ich Fragen zu stellen, wenn Infos fehlen.
Vielen Dank