Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihrer Fragestellung.
Da Sie ausdrücklich keine erbrechtliche Beratung wünschen, sondern lediglich die Beantwortung Ihrer Frage zur Nacherbschaft, beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Aufgrund der von Ihnen gewählten Formulierung wird Ihr Sohn keinesfalls Nacherbe, so dass Ihre Ehefrau im Erbfall unbeschränkt über den Nachlass verfügen kann.
Allerdings ist Ihre Formulierung ansonsten nicht eindeutig. So könnte später z.B. die Frage auftreten, warum Sie für den den Fall des Vorversterbens Ihrer Ehefrau eine eigene erbrechtliche Regelung getroffen haben. Dies wird aus der von Ihnen mitgeteilten Formulierung nicht deutlich.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass Sie die Folgen des Pflichtteilsrechts sowie steuerliche Aspekte für Ihr Testamtent berücksichtigt haben.
Ich hoffe die Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
S. Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg
Hallo Herr Bartels.
danke für die Antwort.
Das Vorversterben meiner Ehefrau habe ich erwähnt, weil Sie ja zunächst als Alleinerbin vorgesehen ist. Ich wollte meinen Willen äußern, dass mein Sohn Alleinerbe sein soll, falls meine Frau zu diesem Zeitpunkt nicht mehr lebt und somit nicht als Alleinerbin zur Verfügung steht (Szenario: Unfall, meine Frau verstirbt, 1 Stunde danach ich)
Ich bitte Sie, mir noch zu erläutern warum Sie diese Formulierung als "nicht eindeutig" einstufen. Ich wollte eindeutig klarstellen, dass dann mein Sohn allein erbt.
Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
da Sie mit der Regelung lediglich die gesetzliche Erbfolge wiedergeben, fragt es sich, was Sie mit dieser Regelung bezwecken wollten. Sie eröffnen damit evtl. den Spielraum für eine Auslegung, die Sie überhaupt nicht gewollt haben.
Mit freundlichen Grüßen
S. Bartels
Rechtsanwalt, Hamburg