Rückvergütung Weiterbildung/Fortbildung durch Arbeitgeber
vom 13.12.2016
40 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Frage an Arbeits- und Steuerrechtsanwalt: Sehr geehrte Anwälte, ich habe eine Frage an eine(n) Spezialisten/-in im Arbeits- und Steuerrecht. ... Nun zu meinen Fragen: Ist das rechtens? In dem Vertrag steht nur, dass die Firma 50% der Kosten übernimmt.