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Premiere nimmt abweichende Festsetzung der Kündigunsfrist zurück

16. Februar 2007 11:18 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


15:25

Hallo,

nachdem die Bundesliga nicht mehr über Premiere, sondern über Arena zu empfangen war, dies mit meinem Kabelanbieter jedoch nicht möglich war, wollte ich den Bundesliga-Teil meines Premiere-Paketes kündigen. Bei diesem Versuch traf ich leider auf ein völlig unfähiges Callcenter. Ich habe darauf in einem Beschwerdebrief an Premiere mein Abo zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.

Darauf hin erhielt ich Anfang Dezember 2006 eine Kündigungsbestätigung zum 31.10.2007 (normaler Ablauf des Abos).

Ende Dezember 2006 schickte ich eine Bestätigung meines Kabelanbieters an Premiere, dass dieser den Emfpang der Bundesliga nicht ermöglicht (auf diese Bestätigung hatte Premiere bestanden, ich hatte sie zwar bereits schon einmal hingeschickt, sie verschwand aber). In dem Brief, dem ich die Bestätigung beifügte, teilte ich mit, dass für die Restlaufzeit meines Vertrages jetzt bitte der Bundesliga-Anteil aus meinem Abo herausgetrennt werden möge.

Dann erhielt ich Anfang Januar 2007 eine erneute Kündigungsbestätigung von Premiere. "Ihr Abschied von Premiere", stand im Bezug, und dann weiter: "Sie haben uns gebeten, Ihr Abo abweichend von den mit Ihnen vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen zu beenden. Wir bedauern, dass Sie uns verlassen. Selbstverständlich haben wir für Sie den 31. Januar 2007 als Austrittsdatum eingetragen. Die Keycard schicken Sie bitte zurück." Weiter unten steht noch: "Die Kündigung Ihres Abos betrifft das gesamte Premiere Programm."

Nachdem trotzdem der Beitrag für Februar 2007 von meinem Konto abgebucht worden war (ohne Bundesliga-Anteil), habe ich aus Verärgerung eine Mail an den Herrn Dr. XXXXXX geschickt. Jetzt rief eine Dame von Premiere zurück und teilte mir mit, dass das alles ein Missverständnis war. Das Abo würde bis 31.10.2007 weiterlaufen. Die Kündigung zum 31.01.2007 würde sich lediglich auf den Bundesliga-Anteil beziehen. Das wäre es doch, was ich gewollt hätte. Die Kündigung zum 31.01.07 hätte eine Kollegin missverständlich bzw. fehlerhaft geschrieben.

Für mich stellt sich die Sache jedoch so dar, dass ich eine Kündigungsbestätigung zum 31. Januar 2007 in den Händen halte. Denn ich ging davon aus, dass mein Beschwerdeschreiben zunächst in die "allgemeine" Bearbeitung ging (ich erhielt ja auch eine Eingangsbestätigung, in dem für meine "Anregung" gedankt wurde), dort als allgemeine Kündigung angesehen und schriftlich bestätigt wurde und dann schließlich wegen der Beschwerdevorwürfe an die nächsthöhere Stelle weitergegeben wurde, die dann schließlich eine Kündigung vorzeitig ermöglichte. Nach meinen bisherigen Erfahrungen weiß bei Premiere die linke Hand nicht, was die rechte tut.

Daher meine Frage: Ist die Kündigung nun zum 31.10. oder 31.01. als wirksam anzusehen?

16. Februar 2007 | 12:17

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


die Kündigung ist hier zum 31.01.2007 wirksam.

Eine Kündigung ist zunächst nicht vom Wohlwollen oder einer Bestätigung abhängig; ausreichend ist, dass die Kündigung zugegangen ist, ohne dass es auf das Einverständnis ankommt.

Auch wenn hier fraglich sein könnte, ob ein Grund zur Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit besteht (was ich aber bejahen würde), ist hier das Schreiben mit der Beendigungsbestätigung zum 31.01.2007 entscheidend. Denn mit diesem Schreiben wurde der genaue Termin bestätigt.

Daher sollten Sie die Keycard (falls noch nicht geschehen) mit Einschreiben/Rückschein zurückschicken und weitere Zahlungen verweigern.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 16. Februar 2007 | 15:06

Vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Eine Frage stellt sich für mich aber noch:
Ich habe von Premiere ja zwei Kündigungsbestätigungen erhalten. Eine von Anfang Dezember, in der meine Kündigung zum 31. Oktober 2007 bestätigt wurde, und eine von Anfang Januar, in der meine Kündigung zum 31. Januar 2007 bestätigt wurde.
Premiere sagt nun, dass die (zweite) Kündigungsbestätigung zum 31. Januar 2007 aufgrund eines Fehlers eines Mitarbeiters ("Missverständnis") in dieser Form an mich geschickt worden war. Eigentlich hätte sich diese Kündigungsbestätigung nur auf den Bundesliga-Anteil meines Premiere-Paketes beziehen sollen.
Kann sich Premiere also auf einen "Mitarbeiterfehler" berufen und zusätzlich anführen, ich hätte mir doch auch denken können, dass die Kündigungsbestätigung NICHT zum 31. Januar hätte erfolgen sollen? Außerdem (so die Dame von Premiere) warum sollte Premiere sich die Sache mit der Kündigungsfrist plötzlich anders überlegen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. Februar 2007 | 15:25

Das zweite Kündigungsschreiben gilt, da es die für Sie kürzere Frist beinhaltet und sich die Firma daher daran messen lassen muss.

Da die Erklärung mit dem Zugang wirksam geworden ist, würde ich es in diesem Fall auch dann, wenn man noch eine rechtzeitige Anfechtung annehmen könnte, darauf ankommen lassen.

Denn durch den Wegfall der Übertragungen von BL-Spiele, die ja sicherlich für den Vertragsschluss wesentlich gewesen ist, hat sich die gesamte Geschäftsgrundlage sosehr geändert, dass ein Festhalten am Vertrag (trotz anderslautender AGBs der Firma, die aber insoweit sicherlich prüfbar sind) gar nicht mehr zumutbar ist.

Derzeit laufen auch über unser Büro eine Vielzahl von Verfahren zu dieser Frage, die erstinstanzlich verbraucherfreundlich entschieden worden sind; eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus.

ANTWORT VON

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