Die Mehrzahl der Eigentümer möchte nicht erschließen, da, wie auch bei uns, in der Stadt ausreichend Wohneigentum vorhanden ist und wegen der ungünstigen topografischen Lage mit erheblichen Erschließungskosten zu rechnen ist, Straßenbau, Abwasserkanäle usw. ... Wir haben vergangene Woche fristgerecht schriftlich begründeten Widerspruch eingelegt. - Müssen wir von der Stadt trotz Widerspruch in einer laufenden Erschließung sofort mit anteiligen Erschließungskosten rechnen und sind wir verpflichtet , die eingehenden Rechnungen und Umlagen zu tragen ( beginnend mit Straßenbau ).