Sehr geehrte Ratsuchende,
sofern der Unterhalt für diese drei Kinder nicht geregelt ist, bestehen nun mehrere Möglichkeiten:
Die erste Möglichkeit ist, dass die Zahlungen gänzlich eingestellt werden und Ihr Mann nun abwartet, ob sich die Kinder / Kindersmutter meldet, wovon auszugehen ist. Dann sollte der Unterhalt neu berechnet werden.
Die zweite Möglichkeit ist, dass der Unterhalt schon seitens Ihres Mannes neu berechnet wird (wobei er dann die Kosten zu tragen hätte), den Kindern /Kindesmutter der neu auszurechnende Betrag dann mitgeteilt und eine Einigung erzielt werden sollte.
Grundsätzlich sollte hier der Unterhalt aber - egal nach welcher Möglichkeit das Verfahren denn nun in Gang gesetzt wird - neu berechnet werden.
Sofern der Sohn die Ausbildung abschließt, wird die Unterhaltsverpflichtung gänzlich entfallen können.
Bei der Tochter kommt es darauf an, was diese nun beruflich machen wird, wobei es bis zum Abschluss der Berufsausbildung (Lehre/Studium) zwar bei der Unterhaltspflicht bleiben wird, die Kindesmutter aber ab Volljährigkeit sicherlich -nach deutschem Recht- im Verhältnis der beiderseitigen Einkommen mit zur Zahlung verpflichtet werden kann.
Beim 15jährigen Sohn wird es bei der Verpflichtung zwar bleiben, sich aber die Höhe wahrscheinlich ändern.
Dieses alles gilt bei Anwendung des deutschen Rechts. Da Sie schreiben, dass die Kinder in Dänemark leben, kann ist derzeit nicht überblicken, ob nicht ggfs. dänisches Recht Anwendung finden muss.
Auch sollte dann der Unterhalt des nichtehelichen Kindes neu berechnet werden, zumal die Düsseldorfer Tabelle sich am dem 01.07.2005 ändern wird; die Änderungen bei den anderen Kindern wird dann ggfs. auch dort eine Abänderung nach sich ziehen.
Ich hoffe, Ihnen damit im Rahmes dieses Forums den ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle