Überstunden / Mehrstunden
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
Lieber Anwalt, im April letzten Jahres habe ich in einer Filiale, ca 100 km vom Haupsitz die Arbeit aufgenommen. In dieser Filiale sind Öffnungszeiten von Mo.Fr. 10.00 Uhr - 18.00 Uhr und am Samstag von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr. Diese Öffnungszeiten sind auch so von den Geschäftsführer akzeptiert worden.