Zuständiges Gericht
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Ein schriftlicher Vertrag liegt vor. Am Tag der Abholung hat der Käufer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. ... Da der Wagen nicht vom Käufer abgenommen wurde, ist er für einen geringeren Preis an einen Dritten verkauft wurden.