Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Vertrag ist bereits unwirksam. Eine solche Verlängerungsklausel in den AGB ist rechtswidrig und unwirksam (OLG Dresden, Beschluss vom 28.08.2013, Az. 14 W 832/13).
Ich empfehle daher, die Gegenseite auf das Urteil hinzuweisen und eine Frist (14 Tage) zur Rückzahlung zu setzen.
Davon unabhängig Ihre weiteren Fragen:
Die Widerrufsbelehrung muß vollständig per Mail übersandt werden. Eine papierschriftliche Übersendung ist nicht notwendig.
Wie bereits oben ausgeführt, ist Ihr Vertrag bereits unwirksam. Ihre Chancen, Ihr Geld zurückzubekommen, sind sehr gut.
Nein, eine Inkasso-Mahnung kann auch per Mail kommen. Allerdings ist das extrem unüblich.
Grundsätzlich sollten Sie Mahnungen stets beachten und einem Anwalt zur Prüfung vorlegen, da sonst ein Gerichtsverfahren droht. In diesem konkreten Fall können Sie die Mahnungen aber ignorieren und die Rückforderung verlangen.
Sie haben auch und gerade bei einem rein zivilrechtlichen Vorgehen gute Chancen. Ein Gang zur Polizei ist nicht notwendig.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.