Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für die Frage, ob Sie den Mitgliedsbeitrag schulden, ist entscheidend, ob Sie rechtzeitig Ihre Probemitgliedschaft gekündigt haben und dies ggf. auch bewiesen können. Wenn Sie die schriftliche Kündigung nicht per Einschreiben verschickt haben, können Sie den Zugang des Briefes nicht beweisen.
Bzgl. der Email gilt nach einer Entscheidung des AG Frankfurt a. M. (AZ: 30 C 730/08
), dass Sie nur das Versenden der Mail beweisen müssen. Wenn sie nicht als unzustellbar zurückgekommen ist, gilt sie als zugegangen.
Andere Gerichte sehen dies allerdings teilweise anders und verlangen eine Lesebestätigung als Nachweis für den Zugang (z. B. LAG Berlin-Brandenburg, AZ: 15 Ta 2066/12
).
Soweit Ihr Vertragspartner Ihnen also den Eingang des Kündigungsschreibens nicht bestätigt hat, besteht für Sie ein Prozessrisiko, falls die Gegenseite klagt. Sie müssen beweisen, dass Ihre Kündigung rechtzeitig bei Ihrem Vertragspartner eingegangen ist.
Bezüglich des Inkassounternehmens gilt: Sie müssen mit diesem Unternehmen nicht korrespondieren. Wenn Sie allerdings Post von einem Gericht erhalten, sollten Sie möglichst umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Bei Zustellung eines Mahnbescheids bzw. einer Klage sind Fristen einzuhalten.
Bei einem Prozess mit einem Streitwert von unter 500 € betragen die Prozesskosten insgesamt rund 500 €, wenn beide Parteien anwaltlich vertreten sind und der Prozess durch ein Urteil entschieden wird. Der Verlierer trägt die Kosten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Fachanwältin für Familienrecht Anja Holzapfel, Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 02.10.2013 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Sehr geehrte Frau Holzapfel,
danke für Ihre Informationen. Meine Frage wird dadurch leider nur teilweise beantwortet, denn was ich nun tun soll ist mir weiterhin unklar. Ihre Antwort beunruhigt mich eher noch mehr. Vielleicht gibt es auch keinen Rat, da man im Vorfeld nicht wissen kann wie der Richter am Standort urteilen wird.
Die E-Mail wurde 3 Tage vor Ablauf der Frist fehlerfrei zugestellt und darüber hinaus gibt es 2 fehlerfrei zugestellte Widerrufsschreiben per Mail, in denen das Kündigungsschreiben ebenfalls enthalten war. Der Erhalt der Kündigung wurde ja auch wie oben angegeben bestätigt, jedoch die Vertragslaufzeit gegen meinen Willen verlängert. Sämtliche Belege sind vorhanden.
Spielt die Tatsache, dass der Anbieter mit unseriösen Methoden arbeitet für die Gerichte denn gar keine Rolle? (Ich kenne auch eine seriöse Vermittlung aus eigener Erfahrung, daher kann ich Vergleiche ziehen) Ich halte die Tatsache, dass der Betrag von 1 Euro für die tatsächlich bestellte Leistung nicht abgebucht wurde, für Berechnung. Der angebotene Vertrag wird ganz bewusst nicht ausgeführt. Weiterhin wurde wie oben erwähnt kein Mahnweg eingehalten und es wurden keine Begründungen geliefert wie z. B., dass keine Kündigung angekommen ist. Ich dachte, der Verbraucherschutz in Deutschland würde besser funktionieren. Von den Nötigungen durch das Inkassounternehmen ganz zu schweigen.
Es geht in diesem Fall um einen Streitwert von über 500 €, wenn auch nur knapp. Wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, muss ich weit über 1000 € bezahlen, wenn ich bei Gericht verlieren sollte und das Risiko für mich ist für Sie nicht einzuschätzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage, wobei ich mir gewünscht hätte, dass Sie vor der Abgabe einer schlechten Bewertung die Antwort abwarten.
Wenn Ihre ursprüngliche und fristgerechte Kündigung vom Vertragspartner bestätigt wurde, können Sie die Kontaktaufnahme durch das Inkassounternehmen ignorieren. In diesem Fall haben Sie bei einem Prozess, der bei einem Streitwert von knapp über 500 € rund 800 € kostet, gute Chancen.
Häufig wird in solchen Fällen, in denen der Gegner weiß, dass er voraussichtlich unterliegen wird, auch nur über ein Inkassounternehmen "Druck" aufgebaut, ohne dass das gerichtliche Verfahren betrieben wird.
Alos noch einmal ganz deutlich: Wenn Sie beweisen können (durch eine Bestätigung der Gegenseite) dass Ihre Kündigung fristgemäß eingegangen ist, ignorieren Sie das Inkassounternehmen. Sollten Sie Post von einem Gericht bekommen, beauftragen Sie einen Anwalt.
Ein schönes Wochenende
Anja Holzapfel