Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
Grundsätzlich steht bei einem Kauf kein Rücktrittsrecht zu. Insoweit haben Sie Recht.
Ich würde Ihre Erklärung durch Übersendung der Kontonummer zur Rückzahlung als Annahme eines Aufhebungsvertrages verstehen. Dies ist natürlich Auslegungsfrage und es kommt auf den konkreten Wortlauf aller Erklärungen an.
Insoweit gehe ich davon aus, dass der alte Vertrag aufgehoben wurde und Ihnen keine Ansprüche hieraus zustehen. Daher halte ich – ohne genaue Tatsachenprüfung – Ihr Ansinnen für wenig erolversprechend.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
Herzlichen Dank für Ihre Einschätzung, die ich nicht teilen kann, aber schweren Herzens akzeptieren werde, weil mir wohl nichts anderes übrig bleibt!
Eine Nachfrage. Bleibt ihre Einschätzung nach meiner Erläuterung bestehen?
Ich schrieb:
...dass ich ihr meine Bankverbindung mitgeteilt habe, weil ich Angst hatte, mein Geld nicht zurückzuerhalten.
Sie schrieb ja in ihrer Rücktrittsmail sehr dezidiert "dass ich ihr sowieso nichts könne, da sie NICHT PFÄNDBAR sei und von ihr auch nichts zu holen ist. Da könne ich ihr auch mit dem Anwalt drohen usw. usf."
Wer teilt da nicht vorsichtshalber seine Bankverbindung mit? DAS war ja genau der Grund, weil ich eben Angst hatte garnichts zu bekommen!
Also würde ich nach Ihrer Einschätzung Ärger kriegen, wenn ich besagte ebay Auktion vorzeitig beende und auf Erfüllung des Kaufvertrages zum ursprünglichen Preis beharre?
Ihre Reaktion ist sicher Auslegungssache. Trotzdem bleiben meine Bedenken.
Wenn überhaupt können Sie aber nur den alten Vertrag erfüllt verlangen. Würden Sie einen neuen Vertrag schließen (erneute Ersteigerung) müssten Sie diesen auf jeden Fall erfüllen.
Insgesamt bleibt es bei meiner sehr skeptischen Haltung, so dass ich zu Ihrem Vorgehen nicht raten kann.