Pflichteilentzug-Berliner Testament
. > > 2.Jeder von uns beruft,sowohl für den Fall daß er der Längstlebende > ist,zu seinem alleinigen Erben unsere gemeinsame Tochter B (meine Schwester) > > Sollte der Erbe vor dem Erbfall versterben,so treten seine Abkömmlinge > über die gesetzliche Erbfolge an seine Stelle > (meine Schwester hat 2 Kinder),mehrere zu gleichen Anteilen. > > Wir haben noch eine weitere Tochter(mich) > Sie hat zu uns kein Verhältnis mehr und ist in die Drogenscene > gerutscht.Sie hat eine 8 monatige U-Haft hinter sich bringen müssenund lebt von > Sozialhilfe.Das Sozialamt ist soweit an uns herangetretendaß wir leistungen > für unsere Tochter erbringen müssen.Sie ist uns gegenüber aufdringlich,sa > daß wir Angst um unser Leben haben.Dieser Tochter entziehen wir ihren > Pflichteil. > > 3.Weitere Verfügungen von Todes wegen wolen wir nicht treffen. > > 4. ... Belehrungen > > Wir wurden weiter darüber belhrt,daß wir gemeinsam dieses testament > insgesamt aufheben oder in einzelnen Punkten ändern können und ein jeder > berechtigt ist,zu Lebzeiten seine letzwillige Verfügung zu ändern. > Das Recht zum Wideruf erlischt mit dem Tod des Ehegatten. > Das gilt insbesondere für die Einsetzung unserer Kinder, > auch bei erneuten Heirat und/oder der geburt/Adoption eines Kindes die > Erbeinsetzung unserer Kinder nicht ändern kann. > > Als Wert unseres Vermögens geben wir an mit ca. 250.000 DM > > > Was habe ich noch für Rechte nachdem ich durch anfängliche falsche > anwältliche Beratung die Widerspruchfrist verfallen lassen habe. > > Mein Lebenswandel hat sich geändert. > Zum Zeitpunkt der Testamenterstellung war das familiäre verhältnis trotz > meiner damaligen drogensucht okay und es gab nicht Bedrohungen oder > körperliche Auseinandersetzungen. > Im Gegenteil,meine Mutter hat noch im Jahr 1999/2000 Blumenbeete mit mir > eingepflanzt,Geburtstage wurde gefeiert. > Das wissen alle Verwandten und Bekannten. > Wir wohnen auf dem Dorf da könnten eventuelle Zeugen dafür gefunden > werden,die bezeugen können das es kein totales Zerwürfnis gab und > regelmäßige Kontakte bestanden.