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Erbe bei zerstrittenheit

19. Februar 2015 18:21 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Erben und Pflichtteilsberechtigte verfügen umfassende Auskunftsansprüche.

Zur Vorgeschichte:
Ich wurde als Kind im frühesten Alter schon mehr oder weniger Misshandelt, was sich mit Schlägen vom feinsten auswirkte, bei Verfehlungen, was im Kindesalter eigentlich „normal" war. Ich wurde zu Hause eingesperrt während meine Eltern Arbeiten waren und und und…. Was sich dann so durch meine ganze Kindheit und Jugend so durch zog. Endergebnis war typisch, als Kind schon geklaut, geschlägert, Schule war notwendiges Übel, ging dann Hin bis Einbruch, und Versicherungsbetrug (Autobumsen) letztendlich habe ich nach gesamt 6 Jahren Knast einen Straffreien Lebenswandel hin bekommen, was mir ab und zu noch blüht und hängen bleibt sind Beleidigungen die aus der Konsequenz drohen als Provokation den andern gegenüber zum Zwecke der Körperverletzung. Das ist mir geblieben, meine Aggressionen schwer in den Griff zu bekommen.
Letztendlich waren meine Eltern nie Hinter mir gestanden, im Gegenteil. Zu dem wurde ich bei sämtlicher Verwandtschaft etc. schlecht gemacht usw. ohne dass mein Vater jemals dazu sagte das ich eigentlich nur so bin weil die fehlende Zuneigung, Liebe etc die man Kindern entgegen bringt fehlte!! Meine Mutter war nur Ausführende Arm, und fand immer das richtig was mein Vater sagte, egal ob falsch oder richtig, in jedem Lebensbereich.
Jedenfalls habe ich mich vor etlichen Jahren damit abgefunden immer das schwarze Schaf zu sein, mir seine Jammerei immer anzuhören etc. und brach den Kontakt ab. Komplett.
Dazu muss ich noch sagen, ich habe eine jüngere Schwester, die immer schon bevorzugt wurde.
Nun zu meinem eigentlichen Problem:
Meine Mutter verstarb am 13.02.15, letzten Freitag. Ich wurde nicht informiert, weder Vater, noch Schwester, noch Diakonie.
Diakonie deshalb, meine Mutter wurde vor etwa 10 Jahre vom Fahrrad gefahren, und seitdem, Querschnittsgelähmt und Pflegebedürftig gewesen.
Da ich schriftlich meinem Vater geschrieben habe, was ich von Ihm halte und was er für ein „Mensch" sei, verbot er der Diakonie, mir jegliche Auskunft über den Gesundheitszustand meiner Mutter zu geben, so wie jetzt im Todesfall, er Drohte dem Diakonieleiter auch mit Konsequenzen sollte er Auskunft geben.
Als der schreckliche Unfall passierte, wurde ich 3 Tage später informiert, worauf ich sofort in die Unfallklinik nach Murnau gefahren bin. 3 Tage lange. Aber aufgrund der Jammerei meines Vaters, bin ich dann nicht mehr hin, weil ich diesen Menschen nicht mehr ertragen kann!!
Ich hatte dann Tage später mitbekommen dass sich sein Schwiegersohn in Spe um die Versicherungstechnischen Angelegenheiten etc kümmert. All meine Einwände, aufgrund meiner Erfahrungen mit Versicherungen, wurden Abgetan etc. aber egal.
Fakt ist jedenfalls, meine Mutter muss einen erheblichen Betrag an Schmerzenzgeld bekommen haben. Der Anwalt meinet damals, bei Querschnittslähmungen und Pflegefall seine 5000.000€ Minimum Standard!!
Was letztendlich raus gekommen ist, wie viel etc. ist mir nicht bekannt weil ich ja keinen Kontakt mehr hatte.
Fakt ist jetzt, ich werde Erbe sein. Ich gehe davon aus, dass ich nur einen Pflichtteil bekommen werde, das hat mit Sicherheit mein Vater so gedreht, per Testament.
Jedenfalls ist mir zu Ohren gekommen, vor etwa drei /vier Jahren, dass meiner Schwester ein Haus gekauft wurde, mit der Prämisse, dass meine Mutter weiter von meiner Schwester gepflegt werde wenn mit meinem Vater was sein sollte!! Meines Wissens wäre dafür auch die Versicherung aufgekommen!!
Fakt ist nun, ich möchte wissen:
1. Wie soll ich nun vorgehen?? (Erbschein habe ich telefonich b. AG beantragt)
2. Möchte ich in Erfahrung bringen was die Versicherung bezahlt hat und was davon wofür
ausgegeben wurde (insbesondere Schenkungen an meine Schwester und deren Kinder). Und was mir zusteht.
3. Ich gehe davon aus, dass sich mein Vater mit Händen und Füßen wehren wird dass ich was
bekomme, noch dass ich die Auskünfte erhalte in Bezug auf Schmerzensgeld etc.
4. Ist eine Einweilige Verfügung der Sperrung des Kontos auf dem das Geld der Versicherung geflossen ist sinnvoll??
Ich weiß dass ich einen Anwalt benötigen werde, aber nur vorab im groben was und wie ich mich absichern kann!!

20. Februar 2015 | 09:12

Antwort

von


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78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Ihre Einschätzung ist vollkommen richtig: Sie benötigen dringend die Unterstützung eines Rechtsanwalts!

Zunächst einmal ist in Erfahrung zu bringen, ob Sie Erbe oder – bei entsprechendem Testament – Pflichtteilsberechtigter sind.

Dann gilt es zu erforschen, wie der Nachlass ausgestaltet ist. Hier stehen Ihnen jedenfalls umfassende Auskunftsansprüche zu, auch dem Pflichtteilsberechtigten, vgl. § 2314 BGB . Wenn die übrigen Parteien außergerichtlich nicht bereit sind, Auskunft zu erteilen, kann diese ggf. auch über den Klageweg eingefordert werden.

Ob Sicherungsmaßnahmen wie die Sperrung eines Kontos notwendig sind, kann hier nicht abschließend beurteilt werden, doch kann ja auch insofern Auskunft über den Kontostand zum Zeitpunkt des Todes Ihrer Mutter gefordert werden.

Ich kann Ihnen nur raten, schnellstmöglich einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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