Eigenkündigung - Kündigungsfrist verlängert als Sondervereinbarung
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian D. Franz / Frankfurt
. , also ungültig) Im Arbeitsvertrag steht zur Beendigung: [ (1) während Befristung ordentlich kündbar usw usw ] [ (2) Probezeit 2 Wochen usw usw ] (3) Im übrigen gelten die Kündigungsfristen des §622 BGB [ (4) fristlos usw usw.. ] In den Sondervereinbarungen am Ende steht neben diversen (z.T. nichtigen) Sachen: "Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten 3 Monate zum Monatsende" ========= Daher nun die Frage: Ist dies sachlich richtig formuliert? ... Und auch nicht ob sich "Kündigungsfrist" (ohne Bezug) zwangsweise auf den Arbeitsvertrag als ganzes oder nur auf Urlaubs- oder Vergütungsvereinbarungen bezieht...