Sehr geehrte(r) RAnW, ich bitte um Ihre Einschätzung und Rückmeldung bzgl. nachstehend aufgeführten Sachverhaltes Fakten in Kurzform: • Beratung, Montage und Kauf einer Wintergartenmarkise (Kosten 5.743€) (Kaufvertrag nach BGB, März 2011) • Schaden an Wintergartenmarkise (Stoff seitlich aus Führungsbahn) gemeldet, April 2014 • Folgend: Begutachtung des Schadens durch durch 2 Monteure und provisorische Fixierung des Markisenstoffes mit Klebband • Schreiben von Wintergartenfirma, darin Rechnungsstellung der Schadensbegutachtung und Angebot zur Reparatur in Höhe von 2.193 € • Einschreiben an Wintergartenfirma mit Bitte den Schaden auf Grundlage der Gewährleistung (BGB 5J.) bis Ende Mai kostenfrei zu beheben • Antwort der Wintergartenfirma: Markise sei an sehr exponierter Lage aufgestellt. ... Bin ich als Käufer verpflichtet zur Klärung einen Gutachter einzuschalten?