Wenn ich aus einem bestehendem (10 Jahre) unbefristeten ungekündigtem,Arbeitsvertrag ausscheide, kann ich beim neuen Arbeitgeber "verlangen", daß er mir meine inzwischen erworbenen Rechte (verlängerter Kündigungsschutz,Erhalt einer Abfindung im Falle einer Kündigung etc.)im neuen Vertrag mit einfließen läßt-also mitberücksichtigt?