Kündigung Betriebsbedingt mit Freistellung Abfindung
28.02.2015 00:02
| Preis:
***,00 € |
Zusammenfassung: In der Regel wird eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Jahr der Betriebszugehörigkeit bezahlt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine ordentliche Kündigung erhalten.(31.03.2015) Diese wurde wegen betrieblicher Erfordernisse nach KSchG begründet.
Die Begründung sind schlechte Geschäftszahlen gewesen. (Zuzahlung von extern; nach meiner Einschätzung ist diese Aussage wahr und Plausibel.)
Im September 2014 würden alle Leiharbeiter freigestellt.
Zu meiner Person, ich bin 33 Jahre alt und ledig.3, Jahre bei dieser Firma beschäftigt gewesen. Mein Kollege in meiner Abteilung ist Verheiratet und mit Kindern.. Die Unternehmensstärke ist um die 80 Leute und im Handwerk anzusiedeln. Meine Tätigkeit war die eines Sachbearbeiters mit ca 3000 Euro Lohn. Kein Tarif Vertrag.
Das schreiben enthält eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr. (1,5 Monatsgehälter für mich) automatisch mit dem nicht eingehen einer Kündigungsschutzklage nach 3 Wochen.
Außerdem wurde ich sofort freigestellt. Formulierung ist mit Verweis auf die Kündigung:
Unwiderruflich sind Sie von der Erbringung Ihrer Arbeitsleistung freigestellt. Dies bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnis.
Ihrer Freistellung erfolgt unter Anrechnung Ihres vollständigen Rest Urlaubes sowie bestehendes Arbeitszeitguthaben.
Hier habe ich 5 Tage vom Vorjahr und wohl anteilig bei 25 Tagen und einer Beschäftigung im Hahr 2015 von
3 Monaten 6 Tage Urlaub Mein Überstunden Guthaben beträgt 130 Std.
In meinem Arbeitsvertrag habe ich keine Reglung die den Umgang mit Urlaubstagen und Überstunden im Kündigungsfall klärt.
Mich stört es das meine geleistete Mehrarbeit und Urlaub in dieser Form Zwangsangeordnet ist.
Hier ist meine Frage wie ich jetzt weiter vorgehen kann.
Das hier Angebotene Paket vom AG mit 1,5 Monatsvergütungen und Zwangsurlaub ist dies für mich als gesamtes als fair zu betrachten(marktüblich) oder wird es sich lohnen hier weitere Unterstützung in Form von Anwaltlicher Betreuung anzufordern um für mich eine Vorteil haftere Reglung zu erwirken.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort
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