Unterhalt an nichteheliches Kind nach Eheschließung mit NEUER Partnerin
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Ich zahle derzeit an meinen zehnjährigen unehelichen Sohn aufgrund Berechnung des Amtes nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt. ... Würde ich jetzt tatsächlich mehr Unterhalt zahlen, weil ich aufgrund des Steuerklassenwechsel auch mehr Netto habe? Oder berechnet sich der Unterhalt weiterhin anhand Steuerklasse 1?