Wenn dann zwischen Auktionsende und vor dem Gefahrenübergang (Geldübergabe/Dokumentübergabe/Autoübergabe) der Verkäufer dann Gewährleistung per EMail doch ausschließt zu seinen Gunsten, weil er seinen „Fehler" bemerkt hat, kann der Käufer (ich), der den Wagen eigentlich doch nicht mehr haben will, vom Kauf zurücktreten, wenn ich innerhalb von 10 Tagen dreimal den nachträglichen Ausschluss der Gewährleistung per Emails mitgeteilt bekommen habe ? Oder muss der Käufer (ich) unabhängig von den Emails des Verkäufers, den Wagen bezahlen, weil die nachträglichen Gewährleistungsausschluss-Emails des Verkäufers garnicht rechtlich wirksam sind aber der Verkäufer darauf pocht das Geld zu bekommen und ich so oder so Gewährleistung hätte ? Nun ist 1 Monat verstrichen und der Verkäufer hat alle Bemühungen seinen Wagen an mich zu verkaufen abgebrochen und sein RA will stattdessen 15 Prozent. 540 Euro.