Mitspracherecht des Untermieters bei Wechsel des Hauptmieters?
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Der Hauptmieter kündigt gleichzeitig dem Vermieter und dem Untermieter mit einer Frist von 3 Monaten (letzterem unter Angabe der Kündigung des Hauptmietverhältnisses als Grund). ... Der Nachmieter darf als Hauptmieter den Untermietvertrag fortführen. ... Kann er einen Nachmieter verweigern?