Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Nun aber zu Ihrer Frage, welche ich auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworte:
Sie haben jedenfalls die dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Es gibt bei einem unbefristeten Mietvertrag mit ordentlicher Kündigungsmöglichkeit leider kein Recht des Mieters, dass der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren muss.
Hieran ändert auch nichts, dass Sie Ihrem Vermieter schon vor Monaten mitgeteilt haben, dass Sie ein Kind erwarten. Eine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses muss schriftlich erfolgen und eindeutig sein.
Das bedeutet für Sie, dass Sie auf jeden Fall die Kündigung baldmöglichst schriftlich erklären sollten, spätestens muss diese am Montag, den 5.5.2008 dem Vermieter nachweisbar zugegangen sein (Zugang bis zum 3. Werktag eines Monats; 1.5. [Feiertag] und 4.5. [Sonntag] zählen hierbei nicht).
Sie können in die Kündigung schreiben, dass Sie diese "zum 31.7.2008" erklären oder "zum nächstmöglichen Zeitpunkt". Um nochmals schriftlich deutlich zu machen, dass Sie eigentlich eine frühere Beendigung möchten, können Sie in der Kündigung klarstellen, dass Sie gerne einer früheren Aufhebung des Mietverhältnisses zustimmen.
Eine frühere Aufhebung kann jedoch nur mit Zustimmung des Vermieters erfolgen. Sofern er dies nicht wünscht, müssen Sie die Kündigungsfrist leider einhalten.
Ich hoffe, ich konnte eine hilfreiche erste Einschätzung geben und bedaure, Ihnen keine für Sie günstigere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schorn
Rechtsanwältin
info@recht-kanzleischorn.de
Sehr geehrte Rechtsanwältin,
vielen Dank für Ihre Antwort,
also wenn ich die Kündigung so schreibe wäre das ok.
Hiermit kündige ich fristgerecht zm 31.07.2008 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Einer früheren Aufhebung des Mietvertrages stimme ich zu.
aber ich bin mit ihm so verblieben, dass er mich evtl. auch zum 30.06. raus lässt, wie soll ich das alles formulieren.
Bitte um Antwort.
vielen Dank nochmals
mfg
a.v.
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage. Sie können beispielsweise schreiben, dass Sie sich mit einer früheren Aufhebung des Mietvertrages - z.B. zum 30.6. gerne einverstanden erklären.
Die hat jedoch keine Konsequenz, wenn Ihr Vermieter auf die Einhaltung der Kündigungsfrist beharrt.
Mit freundlichen Grüßen
S. Schorn
Rechtsanwältin