Kündigung wegen Eigenbedarf widerspricht einer Ergänzung zum Mietvertrag
vom 22.4.2005
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen, (durch den Vermieter unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter Hinweis auf das Widerspruchsrecht => dieser in Klammern gesetzte Passus ist im Mietvertrag durchgestrichen). Für die Rechtzeitigkeit kommt es nicht auf die Absendung sondern auf den Empfang der Kündigung an." ... Besonders wichtig ist mir folgende Frage: Unter welchen Voraussetzungen und mit welcher Begründung kann vor Ende 02/2009 eine Kündigung wegen Eigenbedarf vorgenommen werden?