Getan habe das, weil die Beziehung mit der Mutter sehr schwierig und instabil war und sie angeblich mit dem Kind ins Ausland zurückkehren wollte. 2011 ist die Mutter mit dem Kind ins Ausland gezogen und ich habe seitdem mittels Videotelefonie fast täglich Kontakt mit dem Kind und wir leben auch jedes Jahr ein paar Wochen oder Monate zusammen, entweder im Land der Mutter oder in Deutschland. 2010 haben meine Frau oder ich, oder wir beide (das weiß ich wirklich nicht mehr), einen deutschen Reisepass für das Kind beantragt und in dem Pass steht, dass das Kind deutscher Staatsbürger ist - wahrscheinlich haben wir eine alte Geburtsurkunde eingereicht, in der ich als Vater eingetragen war. ... Leider will mir die Mutter kein Sorgerecht einräumen - ihre Anwältin hat ihr gesagt, dass sie, wenn sie das täte und dann für ein Jahr außer Landes ist (sie würde erst in ca. 1,5 Jahren nach D ziehen und zwischendurch nur mal zu Besuch kommen) das Sorgerecht ganz an mich verlieren könnte. ... "Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat.