Erbauskunft
vom 9.10.2015
59 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Wir sind 3 Kinder und mein Bruder hat 2011 gegen unsere Mutter geklagt,da er angeblich nicht wusste, dass unsere Eltern ein Testament hatten. Das Gericht hat einen Vergleich geschlossen und unsere Mutter musste zum Ausgleich des Pflichtteilsanspruches nach dem Tod des Erblasser einen Geldbetrag an unseren Bruder überweisen. ... Unser Bruder untersagt uns sogar, dass wir keine Angebote für den Verkauf der Immobilie einholen dürfen.