. § 2303 BGB den gesetzlich vorgesehenen Pflichtteil ausgeschlagen hat, erlaube ich mir die folgenden Fragen zu stellen: 1) Kann ich gegenüber meiner Schwester für die erforderliche Grabpflege und Grabbepflanzung aufgrund des oben geschilderten Sachverhalts die bisher angefallenen Kosten sowie die zukünftig anfallenden Kosten für die Grabbepflanzung anteilmäßig in Rechnung stellen, ggfls. auf dem Klageweg? ... Zt. 37,- Euro – für die erforderliche regelmäßige Grabpflege ebenfalls mit bisher und zukünftig entstehenden Kosten verbunden ist, habe ich versucht in der nächstgelegenen Kleinstadt einen Friedhofsgärtner zu beauftragen. ... Entsprechende Fotos habe ich bei meinem letzten Besuch der Grabstätte meines Vaters mit einer Digitalkamera dokumentiert. 3) Kann ich meiner Schwester die bisher und die zukünftig entstehenden Kosten für die Grabbepflanzung unserer gemeinsamen Großmutter = die Mutter meines Vaters -, die an meinem Wohnort beigesetzt wurde, anteilmäßig in Rechnung stellen?