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Notverwaltung des Nachlasses durch nur einen Erben

10. Juli 2018 12:01 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,
kürzlich ist mein Großvater verstorben, er hat seine Frau beerbt und drei Söhne hinterlassen. Einer hat das Erbe abgelehnt, einer ist verstorben und von dem anderen gibt es keine Adresse. Für den verstorbenen Sohn erben seine drei Kinder, die Engel des Großvaters. Von diesen drei Engeln ist einer unbekannt ins Ausland verzogen.

Die Erbengemeinschaft besteht also aus vier Erben, einem mit 50% und drei mit jeweils 16,6 %. Bekannt sind nur zwei Enkel, alle anderen Erben müssen ausfindig gemacht werden.

Das Erbe umfasst Häuser, Grundstücke, Bargeld und Hausrat. Es fallen regelmäßige Kosten an.

Das Nachlassgericht erteilt mir keinen Erbschein ohne die Adresse aller Miterben. Die Banken lassen mich nicht an die Konten ohne Erbschein. Für ordentliche Verwaltungsmaßnahmen fehlt die Mehrheit.

Als Notverwaltungsmaßnahme kommt für mich in Betracht, den Hausrat zu verkaufen und mit dem Erlös den Unterhalt des Erbes zu bezahlen und notwendige Erhaltungsmaßnahmen an und in den Häusern vorzunehmen . Die Alternative ist dass Rechnungen einfach nicht bezahlt werden und auch sonst nichts getan werden kann das Geld kostet.

Darf ich den Hausrat verkaufen und von dem Erlös den Unterhalt des Erbes zahlen?

Ich habe von Abwesenheitspflege gehört, habe ich Erfolgsaussichten zu beantragen, eine solche Pflegschaft selbst zu übernehmen?

Vielen Dank

10. Juli 2018 | 12:30

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Von einem Verkauf eines Teils des Nachlasses muss ich Ihnen dringend abraten. Sie machen sich damit Gegenüber den anderen Erben der Erbengemeinschaft schadensersatzpflichtig.

Sie haben die Möglichkeit einen Teilerbescheinigung zu beantragen, wenn Sie glaubhaft machen können, dass die anderen Erben nicht gefunden werden konnten.

Außerdem können Sie die Bestellung eines Abwesenheitspflegers beantragen. Dieser würde dann die Rechte der anderen Erben wahrnehmen.
Sie selbst können die Abwesenheitspflegers nicht übernehmen. Sie Unterlängen ja quasi zwangsläufig in nahezu alle. Geschäften einer Interessenkollision.

ich hoffe Ihre Frage umfassend beantwortet zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


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