Ausbildung - Arbeitszeit, Fürsorgepflicht
vom 26.4.2005
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Im Ausbildungsvertrag wurde eine wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden festgeschrieben. ... Nachdem zwei Jahre so verfahren wurde, kam es im Februar 2005 zu einer vollen Anerkennung der Schulzeit als Arbeitszeit. Allerdings wurde im gleichen Moment in einem allgemeinen Firmen-Fax die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden heraufgesetzt.