Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Nach TVöD beträgt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.
Hinsichtlich der Höchstarbeitszeit bestimmt das europäische Arbeitszeitrecht, dass die durchschnittliche Arbeitszeit pro 7-Tage-Zeitraum 48 Stunden einschließlich der Überstunden (sowie der Bereitschaftsdienste und der Arbeitsbereitschaften bzw. Bereitschaftszeiten) nicht überschreiten darf (Art. 6 RL 2003/88/EG).
Diese Grenze, wonach im Durchschnitt nur 48 Stunden in der Woche gearbeitet werden darf, wird durch § 3 ArbZG
mittelbar vorgeschrieben (6 Werktage × 8 Arbeitsstunden = 48 Stunden). Damit stimmt das deutsche Arbeitszeitrecht zumindest im Ziel mit Art. 6 RL 2003/88/EG überein.
Danach sollte Ihr Vorhaben sowohl nach TVöD als auch dem Arbeitszeitrecht realisierbar sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen