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Gehört die Anreise im Rahmen einer Dienstreise zur Arbeitszeit

14. Mai 2014 12:55 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sebastian Scharrer, LL.M., Dipl.-Jur.

Ich bin öfter mal auf Dienstreise im gesamten Bundesgebiet. Die An- und Heimreise erfolgt von zu Hause aus. Beim Kunden vor Ort bin ich beratend tätig.

Beispiel: Ich starte morgens um 05:00 Uhr, bin um 10:00 Uhr beim Kunden. Starte dort um 16:00 Uhr die Heimreise an und bin um 21:00 Uhr wieder zu Hause.
Der Wagen ist ein Dienstwagen, den ich auch privat nutzen darf.

Frage: Ist die Wegezeit als Arbeitszeit zu werten ? Dies ist insbesonders bei der Berücksichtigung der maximal zulässigen Arbeitszeit wichtig.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Hier kommt es darauf an, ob eine Regelung in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag hierzu existiert. Existiert keine Regelung, so gilt auch die Reisezeit als Arbeitszeit, wenn eine solche Reise nicht ohne zusätzliche Vergütung zu erwarten ist (vgl. BAG: Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 292/08 . Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitnehmer nicht ohne eigene Anstrengungen sich fortbewegen kann. Das Lenken eines Fahrzeuges stellt eigene Anstrengungen da und ist daher regelmäßig als Arbeitszeit anzusehen. Aus diesem Grund wird diese Zeit auch als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG gewertet.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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