Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier kommt es darauf an, ob eine Regelung in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder in einem Arbeitsvertrag hierzu existiert. Existiert keine Regelung, so gilt auch die Reisezeit als Arbeitszeit, wenn eine solche Reise nicht ohne zusätzliche Vergütung zu erwarten ist (vgl. BAG: Urteil vom 22.04.2009 - 5 AZR 292/08
. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitnehmer nicht ohne eigene Anstrengungen sich fortbewegen kann. Das Lenken eines Fahrzeuges stellt eigene Anstrengungen da und ist daher regelmäßig als Arbeitszeit anzusehen. Aus diesem Grund wird diese Zeit auch als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG gewertet.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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