Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage zur Bezugsdauer des ALG I - speziell, ab wann im vorliegenden Fall der Beginn des "Verbrauchs" der Anspruchszeit (hier 300 Kalendertage) tatsächlich "startet". Fall: - arbeitssuchend gemeldet am 06.05.2010 - Kündigung durch Arbeitgeber zum 07.05.2010 - Kündigungsdatum nicht korrekt (ruhendes Verfahren beim Arbeitsgericht wegen Insolvenzeröffnung, Klage wird demnächst zurückgezogen) - Insolvenzeröffnung Arbeitgeber zum 16.06.2010 - neue Kündigung durch Insolvenzverwalter zum 15.06.2010 (die ist korrekt so) - für die Zeit von Mitte März bis zum 15.06.2010 (Vormonate mit ausstehendem Lohn vorhanden) wird Insolvenzgeld beantragt Den Satz: "Der Bezug von Arbeitslosengeld während des Insolvenzgeldzeitraumes vermindert nicht die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld" verstehe ich so, dass der "Verbrauch" der Anspruchsdauer von 300 Kalendertagen (bei 30 SV-Tagen im Monat) erst ab dem 16.06.2010 - d.h. der tatsächlichen Arbeitslosigkeit - beginnt. Ich hoffe, Sie können ein "wenig Licht ins Dunkel bringen", da die Aussagen der Arbeitsagentur je nach Ansprechpartner völlig unterschiedlich sind und von einer steten Unwissenheit geprägt sind.