Abmahnung eBay
vom 30.5.2007
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Kämpf / München
Sie verwenden in Ziffer 4 Ihrer AGB zwar nicht die Formulierung "in der Regel", allerdings handelt es sich bei der von Ihnen verwendeten Formulierung "im Allgemeinen" ebenfalls um eine Relativierung der Verbindlichkeit der angegebenen Lieferzeiten. ... Ich muß dazu sagen, daß meine Lebensgefährtin genau diese Artikel auch bei eBay angeboten hat - zwei Monate lang - und dann von genau der selben Anwältin (im Auftrag derselben Shopbetreiberin) ebenfalls eine Abmahnung bekam mit einer noch wesentlich höheren Kostenrechnung. ... Gerade eben habe ich festgestellt, daß ich in meinem Shop in den AGB´s vergessen habe, die Wertersatzklausel zu streichen, aber in allen Angeboten ist sie raus und zwar schon seit etwa zwei Wochen. 3.